Hiergegen rekurrierten die Steuerpflichtigen bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern. Diese wies den Rekurs am 10. Juni 2008 unter Vornahme einer "reformatio in peius" ab — Judges — Swissrulings
Hiergegen rekurrierten die Steuerpflichtigen bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern. Diese wies den Rekurs am 10. Juni 2008 unter Vornahme einer "reformatio in peius" ab